GYS-Regeln (Kurzfassung der Hausordnung)

  1. Zu den Pflichten der SchülerInnen gehören die regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht, das Mitbringen der erforderlichen Unterrichtsmittel und das Erfüllen der vorgegebenen Aufgaben. Der allgemeine Umgangston soll höflich sein und niemanden herabsetzen oder beleidigen.
  2. Beim Läuten sind alle SchülerInnen pünktlich in der Klasse oder in den Sonderräumen. Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach dem Läuten noch nicht in der Klasse ist, fragen die Klassensprecher im Sekretariat nach ihr.
  3. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude ohne Genehmigung durch Lehrer oder Direktion nicht verlassen werden. In einer Freistunde nur von SchülerInnen, die nicht mehr schulpflichtig sind.
  4. Im Krankheitsfall ist die Schule bis 9 Uhr vom Fernbleiben zu verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb einer Woche dem Klassenvorstand abgegeben werden, damit die Fehlstunden nicht unentschuldigt bleiben.
  5. Wer aus wichtigen Gründen von der Schule frei braucht, muss vorher um Erlaubnis ansuchen: Bis zu einem Tag beim Klassenvorstand, für mehrere Tage über den KV beim Direktor.
  6. Versäumten Stoff müssen SchülerInnen selbstständig und unaufgefordert nachschreiben und nachlernen. Dafür und für die fehlenden Hausübungen steht die Hälfte der Zeit zur Verfügung, die gefehlt wurde. Unentschuldigte Fehlzeiten müssen auf Verlangen fallweise nachgeholt werden.
  7. Im Schulgebäude sind echte Hausschuhe zu tragen, weil das die Parkettböden schont und dem Reinigungspersonal die Arbeit erleichtert. Überkleider (Winterjacken, Mäntel u.ä.) bleiben während der Unterrichtszeit in den Spinden, ebenso „modische“ Kopfbedeckungen.
  8. Im Unterricht ist Essen oder Kaugummikauen verboten. Einerseits ist es unhöflich, andererseits verursachen Klebe-Kaugummis große Schäden. Wasser darf auch während der Stunden aus verschließbaren Flaschen getrunken werden.
  9. Handys müssen während der Unterrichtsstunden ausgeschaltet bleiben. Im Schulhaus herrscht allgemeines Rauchverbot! Das Radio darf in den Pausen höchstens auf Zimmerlautstärke laufen. Die Liftbenützung ist dem Personal, Kranken, Behinderten oder Zustellern vorbehalten.
  10. Selbstverständlich müssen die Klassen sauber gehalten werden, dazu gehören auch das Aufstuhlen, Tafellöschen, die Mülltrennung, Lüften und umweltbewusster Umgang mit dem Licht. Falls es zu groben Verunreinigungen kommt, wird der Verursacher zum Putzen herangezogen.

 

GYS-Regeln