< 4A zu Gast im Rathaus Feldkirch
29.06.2014 19:19 Alter: 10 yrs
Kategorie: Pädagogik, Wichtiges

Beiträge zu den Kosten von Nachhilfeunterricht


aus einem Schreiben der Vorarlberger Landesregierung (gez. Dr. Andreas Meusburger) an die Schule

betreffend Beiträge zu den Kosten von Nachhilfeunterricht (Juni 2014)

… im Hinblick auf das unmittelbar bevorstehende Ende des Unterrichtsjahres möchten wir … darüber informieren, dass das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Schule (IIa), Förderungen an Schüler gewährt, damit sie trotz schwieriger Einkommenssituation ihrer Eltern als Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass

a) der Schüler seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat,

b) der Schüler eine Schule gemäß dem Bundesgesetz über die Schulorganisation, BGBl.Nr. 242/1962 idgF, in Österreich besucht bzw. deren lehrplanmäßig letzte Schulstufe abgeschlossen hat und im Jahreszeugnis in einem oder zwei Unterrichtsgegenständen mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde und

c) der Nachhilfeunterricht in den mit „Nicht genügend“ beurteilten Unterrichtsgegenständen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Jahreszeugnisses bei einem Nachhilfeinstitut, welches auf dem jeweils aktuellen Infoblatt des aha – Tipps & Infos für junge Leute (http://www.aha.or.at/bildung/schulen/nachhilfe) aufscheint, oder einem anderen anerkannten Nachhilfeinstitut  besucht wurde.

Gefördert werden die Kosten von bis zu fünfzehn Einheiten Nachhilfeunterricht in jedem im Jahreszeugnis mit „Nicht genügend“ beurteilten Unterrichtsgegenstand. Die Höhe der Förderung je Einheit richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen.